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  • 08.12.2022
  • Aktuelles, Betriebe / Tarif

Alle Jahre wieder erscheint sie auf deinem Konto: die »betriebliche Sonderzahlung« zum Jahresende, besser bekannt als »Weihnachtsgeld«. Wenn du mindestens sechs Monate im Unternehmen mit Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie bist, hast du automatisch Anspruch auf die Zahlung. Je nach Betriebszugehörigkeit kann das bis zu 55 % deines Monatsentgeltes betragen. Mit dem Novembergehalt erhältst du dein Weihnachtsgeld, erfunden und durchgesetzt von der IG Metall. Fehlen eigentlich nur noch die passenden Geschenkideen...