Novellierung der Bildungsfreistellung im Saarland

Ein guter Tag für alle Beschäftigten

25.04.2024 | Die Reform des saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes ist für die IG Metall Neunkirchen "eine längst überfällige, sinnvolle und zielführende Maßnahme", denn davon profitierten Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen. Die Möglichkeit zur umfassenden Weiterbildung für jede Interessierte und jeden Interessierten sei angesichts des tiefgreifenden Strukturwandels sowie der Herausforderungen durch die Transformation der Wirtschaft, politische Krisen, gesellschaftliche Umbrüche, Klimawandel und Energiewende dringend geboten.

"Einen guten Tag für alle Beschäftigten" markiere der nun erfolgte Beschluss des Landtages zur Novellierung der Bildungsfreistellung auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, erklärte gestern Simon Geib, 2. Bevollmächtigter der IG Metall-Geschäftsstelle Neunkirchen. Durch die Reform des Bildungsfreistellungsgesetzes ziehe das Saarland endlich nach und gleiche die Möglichkeiten und Regeln zur Freistellung den der meisten anderen Bundesländer an, was letztlich auch der binnenstaatlichen Wettbewerbsfähigkeit diene.


Bildung legt die Grundlage für demokratische Strukturen und ein solidarisches Miteinander, was für die IG Metall (wie für alle DGB-Gewerkschaften) unverzichtbare Elemente einer freien und offenen Gesellschaft sind. Die Beschäftigten müssten bei technischen Entwicklungen und Umbrüchen Schritt halten und sich sachkundig sowie aktiv am Geschehen in Betrieb sowie Gesellschaft beteiligen können. Die Freistellung für politische Weiterbildung und zur Weiterbildung für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in den unterschiedlichsten Bereichen seien für das Saarland - wie für jedes andere Land - von zentraler Bedeutung. Diesem Anspruch werde das neue Bildungsfreistellungsgesetz nun gerecht. Und es biete darüber hinaus die Chance, dass in absehbarer Zeit auch die Teilnehmerzahlen bei entsprechenden Weiterbildungsangeboten steigen.

Wer bei fünf Tagen Bildungsfreistellung von einem möglichen Standortnachteil für das Saarland spreche, "der redet Unsinn". Vielmehr sei es im ureigenen Interesse von Beschäftigten wie Betrieben, wenn die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch berufliche Weiterbildung verbessert werde. 

Als positive Einzelelemente des neuen Gesetzes benannte der Metaller die Tatsache, dass Beschäftigte künftig bereits nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf Bildungsfreistellung erhalten und Prüfungstage in Maßnahmen einbezogen werden sowie den Umstand, dass nun auch Online-Veranstaltungen freistellungsfähig sind. Wichtig sei zudem die Klarstellung des Gesetzgebers, dass der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit oder Flexibilität ebenfalls eine große Bedeutung zukommt. Dadurch würden die soziale Handlungskompetenz und die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung der Beschäftigten besonders hervorgehoben, um die Folgen der Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft beruflich und sozial besser bewältigen zu können.

Von: sg

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