21.05.2024 | Die aktuelle Hochwasserlage trifft die Menschen hart. In den betroffenen Gebieten leben IG Metall Mitglieder. Es ist insofern davon auszugehen, dass Mitglieder davon betroffen sind bzw. sein werden. Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28) vor. Diese Regelungen können auch für die derzeit von Hochwasser betroffenen Mitglieder zur Gewährung einer hochwasserbedingten Notfallunterstützung angewendet werden.
Es wird eine Soforthilfe für besonders betroffene Mitglieder in Höhe einer Einmalzahlung von
festgelegt.
Die Soforthilfe gilt nur für Schäden am Wohnraum/-gebäude (nicht für Nebengebäude, Gartenanlagen oder Autos etc.). Die Sachschadenshöhe ist in der jeweiligen Geschäftsstelle nachzuweisen. Eine entsprechende Verfahrensanleitung ist im Anhang zu finden.
Der Ortsvorstand hat gemäß § 28 Ziffer 1 nach Prüfung der Mitgliedsdauer und der satzungsgemäßen Beitragsleistung über den Antrag zu entscheiden. Nach § 28 Ziffer 2 hat der entsprechende OV-Beschluss zu erfolgen. Anträge sind – gerechnet ab dem Schadenstag – innerhalb von 3 Monaten in der Geschäftsstelle einzureichen. Die direkt von der Naturkatastrophe betroffenen Mitglieder im Sinne der Ziffer 1 erhalten auf Wunsch – ebenfalls unter Bezug auf § 28 der Satzung – eine Beitragsermäßigung bis zu 12 Monaten auf monatlich 3 EUR gemäß § 5 der neuen Satzung.
Weiter Information bei eurer IG Metall Geschäftsstelle.