Sozialwahl Berufsgenossenschaft Holz und Metall 2023

Neue Vertreterversammlung steht fest

09.11.2023 | Bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern – also der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung – findet alle sechs Jahre eine Sozialversicherungswahl statt. Dabei haben die Versicherten sowie deren Arbeitgeber die Möglichkeit in der Unfallversicherung mitzubestimmen, wer die eigenen Interessen bei so wichtigen Themen wie Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz, Rente, Arbeitsunfall und Berufskrankheiten vertreten wird.

von links nach rechts: Thomas Klopp, ZF Saarbrücken (Ausschuss Klinik und Rehabilitation) Thomas Dettweiler, Schaeffler Homburg (Vertreterversammlung) Christina Deller, ZF Neunkirchen (Vorstand) Stephan Penth, Saarstahl (Präventionsausschuss UA Stahl) Michael Schleich, Dillinger (Vorsitzender Vertreterversammlung)

Bei der BGHM geht aus dieser Wahl die Vertreterversammlung hervor, das zentrale Selbstverwaltungsorgan der Berufsgenossenschaft Holz und Metall.

2023 findet die Sozialwahl bei der BGHM in Form einer Friedenswahl statt. Bei dieser Wahlform gibt es keine aktive Wahlhandlung. Das bedeutet, dass die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für ein Ehrenamt bei der BGHM haben aufstellen lassen, mit Ablauf des heutigen Wahltags als gewählt gelten. 100 % IG Metall Selbstverwalter auf Versichertenseite.

Die Vertreterversammlung ist paritätisch, das heißt zu gleichen Teilen mit ehrenamtlich tätigen Arbeitgeber- und VersichertenvertreterInnen besetzt. In ihren Aufgaben ist sie mit einem Parlament vergleichbar. Sie treffen beispielsweise Entscheidungen über die Satzung, den Gefahrtarif, Unfallverhütungsvorschriften, den Haushalt der BG und viele andere Fragen.

Dabei bringen die Mitglieder der Selbstverwaltung ihre Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis ein und geben wichtige Impulse für die Arbeit der Berufsgenossenschaft. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung trifft die Selbstverwaltung ihre Entscheidungen in eigener Verantwortung.

Die Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung ist von zwei Prinzipien geprägt: Selbstverwaltung und Mitbestimmung. Diese Mitbestimmung findet für 250.321 Mitgliedsbetriebe und 5.332.278 Beschäftigten statt.

Von: sg

Unsere Social Media Kanäle