10.02.2025 | Mit der Tarifrunde 2024 wurden die Auszahlungsstichtage T-ZUG B und T-Geld getauscht: Ab 2025 erfolgt die Auszahlung
des T-ZUG B im Februar.
Anspruch auf das T-ZUG B haben Beschäftigte und Auszubildende, die zum Auszahlungszeitpunkt – letzter Tag im Februar –
dem Betrieb mindestens sechs Monate angehört haben.
Der T-ZUG (B) beträgt einheitlich 18,5 Prozent des Grundentgelts der Entgeltgruppe 5, derzeit also ca. 590 €. Bei Auszubildenden sind es 18,5% der jeweiligen monatlichen Ausbildungsvergütung. Ab dem Jahr 2026 steigt der Betrag auf 26,5%. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt eine anteilige Bezahlung im Verhältnis zur jeweiligen Wochenarbeitszeit.
Mit den besten Grüßen Deiner IG Metall.