Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Zuge der Corona-Krise und dem starken Anstieg der Inzidenzen und den damit verbundenen Einschränkungen müssen auch wir unsere Mitgliederbetreuung anpassen. Die Geschäftsstelle ist weiterhin regulär für den Publikumsverkehr geöffnet. Nun jedoch unter einer 3G Regelung.
Ab dem 24. November 2021 gelten am Arbeitsplatz neue, teilweise verschärfte Corona-Regeln. Eine entsprechende Anpassung des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) haben Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossen. Mit dieser Information wollen wir euch über die wichtigsten Inhalte in Kürze informieren.
Das Weihnachtsgeld heißt im Tarifvertrag eigentlich »betriebliche Sonderzahlung«. Sie ist eine jährlich wiederkehrende
Zahlung, zusätzlich zum regelmäßigen Monatseinkommen (neben Urlaubsgeld, tariflichem Zusatzgeld und Transformationsgeld).