01.07.2024 | Die andere Art des Bahnfahrens: T-ZUG SONDERZAHLUNG 2024 Das tarifliche Zusatzgeld (kurz T-ZUG) ist eine jährlich wiederkehrende Sonderzahlung. Sie besteht aus zwei den Komponenten T-ZUG (A) und T-ZUG (B). Anspruch auf das T-ZUG haben Beschäftigte und Auszubildende, die zum Auszahlungszeitpunkt (31. Juli) dem Betrieb mindestens 6 Monate angehört haben. Das T-ZUG (A) beträgt 27,5 Prozent eines regelmäßigen Monatsentgelts bzw. der Ausbildungsvergütung; das T-ZUG (B) beträgt einheitlich 18,5 Prozent des Grundentgelts der Entgeltgruppe 5, derzeit also ca. 580 €. Bei Auszubildenden sind es 18,5% der jeweiligen monatlichen Ausbildungsvergütung. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt eine anteilige Bezahlung im Verhältnis zur jeweiligen Wochenarbeitszeit. Und das ohne Tarifwirrwarr oder Verspätung – typisch IG Metall...