09.11.2021 | Das Weihnachtsgeld heißt im Tarifvertrag eigentlich »betriebliche Sonderzahlung«. Sie ist eine jährlich wiederkehrende Zahlung, zusätzlich zum regelmäßigen Monatseinkommen (neben Urlaubsgeld, tariflichem Zusatzgeld und Transformationsgeld).
WER bekommt die Zahlung?
Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung haben Beschäftigte, die dem Betrieb zum Auszahlungszeitpunkt mindestens 6 Monate angehören und deren Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist. Auszubildende müssen wenigstens seit 3 Monaten beschäftigt sein.
Wie HOCH ist die betriebliche SONDERZAHLUNG?
Die Höhe der betrieblichen Sonderzahlung staff elt sich nach Deiner Betriebszugehörigkeit:
Nach 6 Monaten 25%
Nach 12 Monaten 35%
Nach 24 Monaten 45%
Nach 36 Monaten 55%
eines Monatsentgeltes.
Ruht das Arbeitsverhältnis im Auszahlungsjahr teilweise, wird das Weihnachtsgeld anteilig berechnet. Wer im Auszahlungsjahr beispielsweise in Rente geht oder wegen Erwerbsminderung ausscheidet, bekommt die Sonderzahlung dennoch ausgezahlt.
Krankheitstage oder Mutterschutz schmälern Dein Weihnachtsgeld nicht. Verlässt Du das Unternehmen in der ersten Jahreshälfte, hast Du Anspruch auf ein halbes Weihnachtsgeld.